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Wir meinen, in den nachfolgenden Bereichen über besonderes fachliches Wissen und berufliche Erfahrung zu verfügen:


Insolvenzverwaltung und Sanierung:

Seit einigen Jahren werden wir von hiesigen Gerichten mit der Verwaltung, Fortführung und Sanierung von Insolvenzmassen unterschiedlicher Unternehmungen und Betriebe betraut. Hierzu gehören auch größere Verfahren, wie die Abwicklung der Fa. Stang Bau GmbH, die Fortführung der Fa. Weimarer Privatbrauerei Vertriebsgesellschaft mbH oder die übertragende Sanierung der Stahlbau Roßbach GmbH. Als Verwalter von Insolvenzmassen verstehen wir uns als Geschäftsführer auf Zeit, deren Ziel die optimale und zeitnahe Gläubigerbefriedigung ist. Aufgrund der beruflichen Erfahrungen von Rechtsanwalt Alter und seinem interdisziplinären Team aus Betriebswirten, Controllern, Buchhaltern, spezialisierten Rechtsanwälten und Sachbearbeitern können Gläubiger und Gerichte stets eine individuelle Gestaltung des Verfahrens erwarten, die Betriebsfortführungen ebenso einschließt wie die Abwicklung und streitige Durchsetzung und Beitreibung von Masseforderungen, insbesondere gegen Organe und Gesellschafter der Insolvenzbetriebe. Insolvenzverwaltungen und Sanierungen bilden eine Kernkompetenz unserer Kanzlei.


Insolvenzberatung:

Die Verwaltung, Fortführung und Sanierung von Insolvenzmassen umfaßt naturgemäß rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und vielfach auch strategische Überlegungen. Das dabei gewonnene (interdisziplinäre) "Know-How" kommt uns im Bereich Insolvenzberatungen, dem zweiten Dienstleistungsbereich unserer Kanzlei, zugute. Er umfaßt in erster Linie die Beratung von unterschiedlichen Insolvenzbeteiligten in allen Stadien einer Krise. Insbesondere sind wir bei der Durchsetzung und Absicherung von Gläubigerinteressen und der Beratung und Entschuldungsplanungen von Gesellschaftern und Geschäftsführern unterschiedlicher Unternehmungen, aber auch in der Abwehr von Ansprüchen anderer Insolvenzverwalter tätig.


Arbeits- und Wirtschaftsrecht:

Aus dem Insolvenzrecht heraus entwickelte sich ferner die Spezialisierung auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht und des Wirtschaftsrechts. Zum arbeitsrechtlichen Leistungsspektrum gehören auch die Ausarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei der Umstrukturierung und Übergängen von Betrieben. In dem weiten Bereich des Wirtschaftsrechts sind wir vor allem im Recht der GmbH und der Geschäftsführer tätig.


Prozeßführung:

Wer Prozesse führt oder führen muß, sollte sie auch gewinnen. Als Anwälte ist es deshalb für uns selbstverständlich, daß wir Ihnen neben juristischem Wissen und Kreativität vorab eine fundierte Prozeßprognose über die Chancen und Risiken liefern, so daß Sie eine sichere Entscheidungsgrundlage haben. Prozesse, die wir für aussichtslos halten, führen wir grundsätzlich nicht.


Baurecht und sonstiges Zivilrecht:

Das Bau-, Architekten- und Bauträgerrecht ist aufgrund seiner tatsächlichen und rechtlichen Komplexität zwischenzeitlich zu einem umfangreichen Spezialgebiet gewachsen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in diesem Gebiet kennt Herr Rechtsanwalt Kreysa diese Komplexität und die damit einhergehenden Anforderungen dieses Rechtsgebiets. Aufgrund seiner langjährigen Richtertätigkeit ist er auch als Schiedsrichter in baurechtlichen Schiedsgerichtsverfahren tätig. Im sonstigen Zivilrecht beschäftigen wir uns vor allem mit dem Vermögenshaftpflichtrecht.

In unserer Kanzlei unterhält der Verein „Hilfe für Franchise-Geschädigte e. V.“ seinen Verwaltungssitz.

Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht:

Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bilden eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei. Aufgrund unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht werden zunehmend Mandate aus dem Insolvenzstrafrecht an uns herangetragen. Kenntnisse aus dem Steuer- und Bilanzrecht, die unter dem Dach der Kanzlei vereint sind, können diesen Mandaten zugute kommen. In unserem Hause hat zudem der Thüringer Strafverteidigerverein e. V. seinen Sitz.


Steuerberatung und Buchhaltung:

Steuerberatung und Buchhaltungsleistungen runden unser Dienstleistungsangebot ab. Hierzu gehören neben dem klassischen steuerlichen Leistungsspektrum, Vertragsgestaltungen, Bilanzanalysen und Kostennutzenanalysen.